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Wirtschaftsprüfung

Je nach Grösse und Rechtsform sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Jahresrechnung von einem zugelassenen Revisionsexperten oder einem Revisor prüfen zu lassen. Als zugelassene Revisionsexpertinnen sind wir befähigt, solche Revisionen durchzuführen. Dabei führen wir sowohl ordentliche als auch eingeschränkte Revisionen durch. Einer revidierten Jahresrechnung kommt ein erhöhtes Vertrauen von wichtigen Ansprechpersonen wie Investoren, Banken, Kunden sowie dem Staat zu. Zudem führen wir Spezialprüfungen wie beispielsweise Kapitalerhöhungen, Liquidations-oder Gründungsprüfungen durch.

  • Eingeschränkte Revisionen
    Generell wird zwischen einer ordentlichen und eingeschränkten Revision unterschieden. Beide Revisionsarten dienen jedoch dazu, den Erfolg des Unternehmens auszuweisen
  • Spezial- und Sonderprüfungen
    Spezialprüfungen z. B. Kapitalerhöhungen, Gründungsprüfungen, Liquidationsprüfungen
  • Kontrollstellenmandate für Vereine und Stiftungen
    Ein Kontrollstellenmandat überprüft die Betriebsrechnung sowie die Bilanz eines Vereins, oder einer Stiftung. Dieses wird dann für die Generalversammlung an die Revision übergeben.
  • Durchführung interner Revisionen gemäss Spezialauftrag
    Interne Revisionen sind von einer höheren Stelle (meistens Verwaltungsrat) angeordnete Prüfungen von Organisationseinheiten, Prozessen, oder Systemen.

Gerne sind wir Ihr vertrauter Partner in der Wirtschaftsprüfung.
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